Versorgungsregion Rheintal
Teilrevision Statuten Zweckverband APG
Die Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2024 wird über die Teilrevision der Statuten des Zweckverbandes unserer Versorgungsregion Rheintal abstimmen.
Aus der Sicht der Stiftung und des Fördervereins Alterswohnen Muttenz kann der Teilrevision zugestimmt werden.
Neben mehreren redaktionellen Anpassungen geht es primär um die Festlegung der Kompetenz zur Festlegung der Pflegekosten. Diese liegt nicht mehr beim Regierungsrat, sondern bei der Versorgungsregion.
Weiter hinzu kommt die zusätzliche Aufgabe des
Zweckverbandes, neue Angebote (z.B. intermediäre) gemäss Versorgungskonzept zu fördern. Die Informations- und Beratungsstelle (ISB) wird künftig nicht mehr Geschäftsstelle des Zweckverbandes und nicht Organ des Zweckverbandes sein. Der Zweckverband kauft die administrativen Leistungen bei der rechnungsführenden Gemeinde (Pratteln) ein. Die Gemeinden melden nach ihrer Gesetzgebung ihre Delegierten. Der Vorstand (je ein Gemeinderat der Mitgliedergemeinden) erarbeitet die Erlasse von Verordnungen und Verfügungen für die Delegiertenversammlung aus. Diese beschliesst die Erlasse. Für die Beschlussfassung im Vorstand genügt die Mehrheit der Anwesenden. Dies in Kürze die wichtigsten Änderungen der Teilrevision.